Schwerpunkte

Psychotherapeutenrecht

Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 bearbeiten wir Rechtsangelegenheiten der Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf dem Gebiet des Psychotherapeutenrechts. Gegenüber Approbationsbehörden, den Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Gremien vertreten wir Ihre Interessen sachlich, kompetent und durchsetzungsstark, nötigenfalls auch vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.

Schwerpunkte sind

  • Approbations- und Fachkunderecht
  • Zulassungsrecht mit Praxiserwerb und Praxisabgabe
  • Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, Job-Sharing, Anstellung
  • Sonderbedarf und Ermächtigung
  • Gestaltungsfragen rund um die Praxis
  • Arzthaftungsrecht
  • Berufsrecht

Seit ihrer Gründung 2000 beraten wir die Psychotherapeutenkammer Bremen als Justiziare und sind in dieser Funktion Ansprechpartner der Gesundheitsverwaltung.

Ihr Ansprechtpartner

Bernd Rasehorn

Bernd Rasehorn

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Psychotherapeutenrecht