Psychotherapeutenrecht
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 bearbeiten wir Rechtsangelegenheiten der Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf dem Gebiet des Psychotherapeutenrechts. Gegenüber Approbationsbehörden, den Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Gremien vertreten wir Ihre Interessen sachlich, kompetent und durchsetzungsstark, nötigenfalls auch vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Schwerpunkte sind
- Approbations- und Fachkunderecht
- Zulassungsrecht mit Praxiserwerb und Praxisabgabe
- Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, Job-Sharing, Anstellung
- Sonderbedarf und Ermächtigung
- Gestaltungsfragen rund um die Praxis
- Arzthaftungsrecht
- Berufsrecht
Seit ihrer Gründung 2000 beraten wir die Psychotherapeutenkammer Bremen als Justiziare und sind in dieser Funktion Ansprechpartner der Gesundheitsverwaltung.