Erbrecht
Erben und Vererben stellt einen vielmals schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Die Erbgestaltung wie auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes und Gespür für die zwischenmenschlichen Verhältnisse.
Erbgestaltung
Sie machen sich Gedanken über sinnvolle, rechtzeitige und steuergünstige Vermögensübertragungen, über erbrechtlich sichere Regelungen für Ihre Partner, Kinder und Angehörigen, Sie wollen vermeiden, dass Ihr Nachlass in falsche Hände gerät? Wir achten darauf, dass Ihr Wille möglichst effektiv und vollständig umgesetzt wird. Wir zeigen auf, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen durch Einzel- oder Ehegattentestament, Geschiedenentestament, Behinderten- oder Bedürftigentestament, Unternehmer- bzw. Gesellschaftertestament oder durch vorweggenommene Erbfolgeverträge.
Erbauseinandersetzung
Als Erbberechtigte sind Sie, ob Sie wollen oder nicht, verpflichtet, mit anderen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten das Erbe auseinanderzusetzen. Wir klären, welche Auswirkungen aus gesetzlicher oder gewillkürter (Testament) Erbfolge resultieren, ob eine Erbausschlagung veranlasst ist oder Pflichtteilsansprüche bestehen. Wir regeln Auskunftsansprüche über den Nachlass und helfen bei der Bewertung von Vermögensgegenständen. Wir prüfen, ob Schenkungen an Ehegatten oder an Dritte zu berücksichtigen sind. Wir sorgen für eine konstruktive Auseinandersetzung mit den beteiligten Erben, notfalls auch vor den Gerichten.
Querverweise
Wir verweisen auf familien-, steuer- und sozialrechtliche Auswirkungen der erbrechtlichen Angelegenheit. Wir arbeiten mit Notaren, Steuerberatern, Fachanwälten und Sachverständigen zusammen. Auf Grund guter englischer Sprachkenntnisse und guter Kenntnisse im internationalen Privatrecht können auch erbrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug bearbeitet werden.