Kosten
Wir sprechen mit unseren Mandanten bereits zu Beginn der Beratung über die zu erwartenden Kosten und klären über mögliche Erstattungsansprüche auf.
Mit Ausnahme der außergerichtlichen Beratung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzliche Basis für das Honorar der Rechtsanwälte in Deutschland. Es unterscheidet zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.
In den meisten Gerichtsverfahren richten sich die Kosten nach dem sogenannten Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. In einigen Verfahren, vor allem vor den Sozial- und den Strafgerichten, gibt es Abweichungen, über die wir Sie ggf. gerne informieren.
Im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Vertretung ist das Honorar frei vereinbar.
Ebenso sind auch Vergütungsvereinbarungen in allen anderen Bereichen zulässig. Diese dürfen von der gesetzlichen Regelung abweichen, bei gerichtlichen Streitigkeiten jedoch nur nach oben. Die Vereinbarung kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zu Stande.